Voraussetzungen:
- Mindestalter nach § 23 Abs. 2 LuftVZO: Beginn der Ausbildung 16 Jahre
- Erteilung der Erlaubnis 17 Jahre
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
- 2 Fotokopien der Geburtsurkunde
- 2 gleiche Passbilder ( Größe: 3,5 x 4 cm )
- Auskunft aus dem Verkehrzentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
- Polizeiliches Führungszeugnis für Behörden N
- Nachweis über einen Erste - Hilfe Kurs oder Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Erklärung, dass keine Strafen erwartet werden.
Theoretische Ausbildung (mindestens 80 Stunden)
- Luftrecht, Luftverkehrs -und Flugsicherungsvorschriften, einschließlich Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes und die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Flügen nach Sichtflugregeln.
- Navigation
- Meteorologie
- Aerodynamik
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik;
- Verfahren in besonderen Fällen
- Menschliches Leistungsvermögen
Flugausbildung
Die Flugausbildung umfasst mindestens 45 Flugstunden auf Flugzeugen verschiedener Muster innerhalb der letzten vier Jahre vor Ablegung der Prüfung. Davon müssen 10 Stunden Alleinflug nachgewiesen werden.
In der Ausbildung wird auch das Fliegen ausschließlich nach Instrumenten, einschließlich einer horizontal geflogenen Umkehrkurve von 180 ° gelehrt.
Unsere Fluglehrer sind Piloten mit einem hohen Ausbildungsstand, Airlinerpiloten bzw. Berufspiloten, die es verstehen, freundlich und kameradschaftlich auf die Schüler eingehen.
Durch ihre Berufsausübung in Luftverkehrsunternehmen sind sie sowohl Lehrer als auch Vorbilder, denen man gern nacheifern möchte.



