Die CVFR - Berechtigung heißt nichts anderes als kontrollierter Sichtflug. Man darf als PPL-A Pilot zwar im kontrollierten Luftraum (E und D) einfliegen, wobei im Luftraum D Flugverkehrskontrolle stattfindet, jedoch darf ein Pilot nicht in den Luftraum C einfliegen. Um auch in diesen Luftraum einfliegen zu dürfen, benötigen Sie die CVFR - Berechtigung. Mit dieser Berechtigung kann mit Freigabe in den Luftraum C eingeflogen werden, es findet Flugverkehrskontrolle statt und man wird gegenüber dem IFR-Verkehr gestaffelt. Die CVFR Berechtigung ermöglicht die Umschreibung des alten PPL-A in die JAR / FCL 1 Lizenz.
Voraussetzungen
Für CVFR genügt das BZF II
Theorieausbildung
30 Stunden in den Fächern Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften; Instrumente und Funknavigation
Flugausbildung
10 Flugstunden CVFR-Training
Ihre Investition an Flugstunden
Theorie:
357,00 €
10 Flugstunden C 152
1.800,00 €
oder
10 Flugstunden C 172 N
2.150 €
Landegebühren und Prüfung sind nicht enthalten.