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Die CVFR - Berechtigung heißt nichts anderes als kontrollierter Sichtflug. Man darf als PPL-A Pilot zwar im kontrollierten Luftraum (E und D) einfliegen, wobei im Luftraum D Flugverkehrskontrolle stattfindet, jedoch darf ein Pilot nicht in den Luftraum C einfliegen. Um auch in diesen Luftraum einfliegen zu dürfen, benötigen Sie die CVFR - Berechtigung. Mit dieser Berechtigung kann mit Freigabe in den Luftraum C eingeflogen werden, es findet Flugverkehrskontrolle statt und man wird gegenüber dem IFR-Verkehr gestaffelt. Die CVFR Berechtigung ermöglicht die Umschreibung des alten PPL-A in die JAR / FCL 1 Lizenz.

Voraussetzungen

Für CVFR genügt das BZF II

Theorieausbildung

30 Stunden in den Fächern Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften; Instrumente und Funknavigation

Flugausbildung

10 Flugstunden CVFR-Training

Ihre Investition an Flugstunden

Theorie:
357,00 €
10 Flugstunden C 152
1.800,00 €
oder
10 Flugstunden C 172 N
2.150 €

Landegebühren und Prüfung sind nicht enthalten.