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Theorieausbildung: Insgesamt werden mindestens 24 Stunden unterrichtet, wobei wir je nach Flugfunkzeugnis VFR oder IFR Sprachtraining durchführen, sowie bei Bedarf Luftfahrtenglisch schulen.

Funksprechzeugnisse gibt es in drei Ausführungen. Es gelten dabei unterschiedliche Bestimmungen:

BZF II

Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (nur für den Sprechfunk in Deutsch)
Mindestalter 15 Jahre, Kosten: 215,00 €

BZF I

Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (Möglichkeit des Sprechfunks in englischer Sprache, also auch im Ausland)
Mindestalter 16 Jahre, Kosten: 300,00 €

AZF

Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst. Dieses erlaubt auch den Funkverkehr bei IFR-Flügen (IFR steht für Instrumentenflugregeln)
- Mindestalter 18 Jahre und Besitz BZF I oder BZF II
- Kosten AZF Zusatzunterricht (bei vorhandenem BZF I): 215,00 €
- Kosten Zusatzunterricht BZF I (bei vorhandenem BZF II) : 205,00 €